
Finanz- und Pflichtveröffentlichungen
Als börsennotiertes Unternehmen unterliegt die ALBIS Leasing AG einer Vielzahl von Veröffentlichungs- und Berichtspflichten. Um für unsere Aktionäre und Investoren transparent zu sein, finden Sie hier alle relevanten Finanznachrichten und Pflichtveröffentlichungen.
Wichtiger Hinweis zu Stimmrechtsmitteilungen
Die Aktionäre der ALBIS Leasing AG sind gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet, der ALBIS Leasing AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Handelstagen, mitzuteilen, wenn sich die Höhe ihres Stimmrechtsanteils bezogen auf bestimmte Schwellen (3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte) verändert.
Wir bitten Personen, die gemäß WpHG verpflichtet sind, der ALBIS Leasing AG eine Veränderung Ihres Stimmrechtrechtsanteils mitzuteilen, die entsprechende Mitteilung an folgende E-Mail-Adresse zu richten: ir@albis-leasing.de.
Bitte beachten Sie, dass Stimmrechtsmitteilungen durch Inkrafttreten der Änderung der Stimmrechtsmitteilungsverordnung (StimmRMV) der BaFin seit dem 1. Juli 2020 sowohl der BaFin als auch dem Emittenten grundsätzlich nur noch in elektronischer Form zu übermitteln sind.
Nach § 6 Abs. 3 StimmRMV muss die Mitteilung an den Emittenten als „Stimmrechtsmitteilung“ kenntlich gemacht werden und die Informationen gemäß der Anlage zu § 12 Abs. 1 bis 3 der Wertpapierhandelsanzeigeverordnung im Dateiformat „Extensible Markup Language“ (XML-Datensatz) enthalten. Bitte beachten Sie hierzu den Amtlichen Hinweis Nr. 4 zu § 6 Abs. 3 StimmRMV.
Gemäß § 40 Abs. 1 WpHG ist die ALBIS Leasing AG verpflichtet, etwaige Mitteilungen unverzüglich innerhalb festgelegter Fristen europaweit zu veröffentlichen und die Veröffentlichung im Anschluss gegenüber der BaFin nachzuweisen. Ferner ist die Information unverzüglich an das Unternehmensregister zur Speicherung weiterzuleiten.

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