ALBIS Leasing informiert: Corona-Soforthilfen pro Bundesland
So erhalten Sie Corona-Soforthilfen für Ihr Unternehmen in Ihrem Bundesland: Adressen und Ansprechpartner
Der Fokus der Corona-Soforthilfen liegt auf dem schnellen Zugang zu Fördermitteln für Freiberufler, Selbstständige sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Denn sie brauchen jetzt bereits sofortige Unterstützung, um Verdienstausfälle auszugleichen.
Hier finden Sie den direkten Zugang zu Hilfen in Ihrem Bundesland (per Link):
- Baden-Württemberg: Hier finden Sie Infos zur Unterstützung für betroffene Unternehmen. Anträge für Corona-Sofortmaßnahmen können wie folgt gestellt werden:
Das Antragsformular Soforthilfe Corona (PDF) inkl. De-minimis-Erklärung herunterladen und vollständig ausfüllen.
Das ausgefüllte Formular ausdrucken und unterschreiben. Anschließend einscannen oder fotografieren und im PDF-Format ablegen.
Die PDF ist in dem Portal der Kammern aufrufen (www.bw-soforthilfe.de)
Dort sind die Kontaktdaten einzugeben und das Antragsformular hochzuladen.
- Bayern: Das Bundesland bietet Soforthilfen zur Liquiditätssicherung bis zu 50.000 an. Link zum Formular für Soforthilfen. Die bayrischen Soforthilfen richten sich an gewerbliche Unternehmen und Unternehmen der Landwirtschaft (ausgenommen Primärerzeugung), sowie Angehörige der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige), die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben. Antragsberechtigt sind zudem Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und Unternehmen, einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Primärerzeugung mit bis zu 10 Mitarbeitern.
- Berlin: Anträge für Liquiditätshilfen sind ab dem 19.03. möglich, mehr Infos zu den Hilfen gibt es bei der Investitionsbank Berlin. Ein Antragsformular gibt es hier.
- Brandenburg: Ab sofort können Sie mit dem Fragebogen für Unternehmen in Brandenburg schnelle finanzielle Unterstützung beantragen.
- Bremen: Bei Liquiditätsengpässen können Sie sich an die Task Force der Förderbank in Bremen wenden.
- Hamburg: Hamburg ab dem 23.03 ein Soforthilfeprogramm gestartet: Solo-Selbstständige erhalten nach Beantragung 2500 Euro, Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern 5000 Euro. Die IFB Hamburg stellt zudem verschiedene Kreditprogramme zur Verfügung.
- Hessen: Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen informiert hier über Unterstützungsprogramme während der Corona-Krise.
- Mecklenburg-Vorpommern: Der Zugang zu finanziellen Hilfen wird derzeit noch konzipiert, es gibt jedoch bereits konkrete Infos zu steuerlichen Entlastungen.
- Niedersachsen: Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung bündelt auf seiner Website zahlreiche FAQs, Hotlines und andere wichtige Infos für vom Coronavirus betroffene Unternehmen.
- Nordrhein-Westfalen: Ansprechpartner für Liquiditätshilfen finden Sie auf dieser Website zusammengestellt.
- Rheinland-Pfalz: Die Landesregierung arbeitet derzeit noch an der konkreten Umsetzung, Sie finden hier jedoch bereits Informationen über Hilfsprogramme sowie Ansprechpartner für Selbstständige und Unternehmen.
- Saarland: Das kleinste Bundesland stellt auf dieser Seite Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten für direkte Hilfe bereit.
- Sachsen: Unternehmen in Schwierigkeiten können sich direkt an das Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) der Sächsischen Aufbaubank wenden und Sie finden hier Zugang zu einem Soforthilfe Darlehen der Sächsischen Aufbaubank. Sächsische Betriebe, Selbstständige und Freiberufler, die aufgrund des Corona-Virus offiziell unter Quarantäne gestellt werden, einem Tätigkeitsverbot unterliegen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, können über die Landesdirektion Sachsen eine Entschädigung beantragen. Antrag für Arbeitgeber; Antrag für Selbständige.
- Sachsen-Anhalt: Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung fasst alle wichtigen Hilfsprogramme auf seiner Website zusammen.
- Schleswig-Holstein: Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat ein Infoblatt mit allen Hilfsmaßnahmen der Landesförderinstitute zusammengestellt – inklusive Hotlines zu den Kundenbetreuern.
- Thüringen: Die Thüringer Aufbaubank bietet auf ihrer Website Informationen zu Liquiditätshilfen und Risikoentlastungen. Die Anträge können postalisch oder per E-Mail bei der Thüringer Aufbaubank oder bei einer der 6 Kammern eingereicht werden. Die Antragsteller wenden sich an die für sie zuständige Kammer. Die Kammern unterstützen die Antragstellung und führen lediglich eine Vorprüfung durch, die das Verfahren beschleunigen soll. Telefonisch sind die TAB unter der Hotline 0800-534-5676 und die Kammern unter den entsprechenden Hotlines erreichbar.