Director's Dealings

Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG

Die Neufassung von § 15a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), die am 30. Oktober 2004 in Kraft getreten ist, verpflichtet die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates einer Gesellschaft sowie Personen, die in dieser Gesellschaft Führungsaufgaben wahrnehmen, der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) förmlich mitzuteilen, wenn sie Wertpapiere der Gesellschaft erwerben oder veräußern, soweit der Gesamtwert der innerhalb eines Jahres getätigten Geschäfte Euro 5.000 übersteigt. Ferner unterliegen der Mitteilungspflicht auch deren Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder und andere Verwandte, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftes seit mindestens einem Jahr im selben Haushalt leben.

Nach § 15a Abs. 2 WpHG muss die ALBIS Leasing AG mindestens folgende Informationen veröffentlichen:

  • Art des Geschäfts: Kauf oder Verkauf
  • Name und Funktion des Meldepflichtigen
  • Bezeichnung des Wertpapiers
  • Datum und Ort des Geschäftsabschlusses
  • Preis, Stückzahl und Nennbetrag der Wertpapiere
  • Geschäftsvolumen
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24.05.2011

DGAP-DD: ALBIS Leasing AG deutsch

Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG Directors'-Dealings-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Mitteilungspflichtige...

24.05.2011

DGAP-DD: ALBIS Leasing AG deutsch

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30.12.2008

DGAP-DD: ALBIS Leasing AG deutsch

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24.06.2008

DGAP-DD: ALBIS Leasing AG deutsch

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24.06.2008

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