ALBIS Unternehmen
 

Directors' Dealings - Transaktionen gemäß § 15a WpHG

Mit Inkrafttreten des § 15a WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) in der Fassung durch das 4. Finanzmarkt-Förderungsgesetz am 01. Juli 2002 müssen bestimmte Geschäfte in Wertpapieren der eigenen Gesellschaft von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern und ihren Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern und Verwandten 1. Grades unverzüglich veröffentlicht werden.

Dieser Verpflichtung kommt die ALBIS Leasing AG durch die unverzügliche Veröffentlichung der entsprechenden Mitteilungen auf dieser Website nach.

Weitere Informationen zu den Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten gemäß § 15a WpHG finden Sie auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter www.bafin.de.